Eine erste Erwähnung von Otto Gössel findet sich am 9. November 1918 anlässlich der Gründungsversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik e. G. m. b. H Glashütt i/Sa., wo er neben Bürgermeister Opitz und Uhrmacher Hugo Müller in den Vorstand der neu gegründeten Genossenschaft gewählt wird.
1921 - Otto Gössel (SPD) wir in den Stadtrat von Glashütte gewählt.
Eine Wiederwahl erfolgt 1924.
1922 findet sich im "Saxonia" Bericht zu Otto Gössel folgende Mitteilung:
Ende April 1928 wird zu den Jubiläumsfeierlichkeiten anlässlich des 50 jährigen Bestehen der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte eine Industrie-Ausstellung in Glashütte durchgeführt, zu der auch die "Feinmechanische Fabrik Otto Gössel & Co." (Inh. Otto Gössel und Thoralf Aasland) ihre Präzisionsartikel aus Dreherei und Fräserei zeigt.
Der genaue Zeitpunkt der Firmengründung bedarf noch der
Recherche.
Die Fabrik für feinmechanische und photographische Artikel wurde im Jahr 1934 in Glashütte gegründet.
Firma Gössel & Aasland , Fabrik feinmechanischer und
photographischer Artikel, Glashütte i. Sa. Gesellschafter:
Mechanikermeister Otto William Gössel und Uhrmacher
Thoralf Bernhard Aasland."
Offensichtlich hat hier eine Neuausrichtung und Umstrukturierung der Firma stattgefunden, deren Hintergründe noch zu recherchieren sind.
1946 mit Beginn der Nachkriegszeit wurde die in der Sowjetischen Besatzungszone liegende Glashütter Firma Gössel & Co. auf der Grundlage des 1946 durchgeführten Volksentscheides in Sachsen enteignet und in den VEB Feintechnik umgewandelt.
VEB Mechanik Feintechnik Glashütte 1948 - 1951
1948 wurden im Zuge des Aufbaues einer Zentral geleiteten Planwirtschaft mit der Bildung der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) u.a. auch Betriebe der Glashütter Uhren- und Feinmechanischen Industrie, als weiterhin eigenständige juristische Personen, in der VVB Mechanik Dresden zusammengefasst.
Im Juli 1951 mit Gründung des VEB Glashütter Uhrenbetriebe wurde der Betrieb in die GUB integriert.
Das Produktionsprogramm enthielt u.a. die später von der GUB übernommene Schiffswanduhr Kal. 401.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.