Gefälscht, Verfälscht, oder doch ein Original, Tipps für Neueinsteiger

Welcher Sammler hat sich besonders am Beginn seiner Leidenschaft nicht öfters die Frage gestellt, was ist nun eigentlich streng genommen echt, original, ver- oder gefälscht.

Dem Uhrensammler geht es da wie allen anderen und doch hat so jedes Genre seine spezifischen Besonderheiten, über die man sich vor einem möglichen Schaden rechtzeitig informieren sollte.

Eines der vordringlichen Anliegen von mir ist es, genau dieses Wissen all denjenigen kostenlos zur Verfügung zu stellen, die es, wann auch immer, für ihre Entscheidungsfindung eine bestimmte Uhr zu erwerben, oder besser doch nicht, benötigen.

Zuerst einmal sollte man, versuchen die Frage, wann man von einer echten und originalen Uhr sprechen kann, zu klären. Das Wort original kommt aus dem lateinischen und bedeutet „ursprünglich“. Das Wort echt kommt aus dem niederdeutschen und ist in seiner Bedeutung dem Wort original gleichzusetzen. Bei einer originalen Uhr kommt es demnach darauf an, dass sie in ihrer Ursprünglichkeit unverändert erhalten ist. Der Nachweis darüber ist heutzutage nicht immer leicht, aber in vielen Fällen auch nicht unmöglich.

Die Beschaffenheit wertvoller Uhren ist z. B. in Stammbüchern von Firmen erfasst oder es existieren noch entsprechende Unterlagen beim Hersteller bzw. in Museen. Dort ist es dann oft möglich sich entsprechende Expertisen ausstellen zu lassen.

Bei weniger wertvollen Sammlerobjekten, wie zum Beispiel bei schönen oder seltenen Gebrauchsuhren aus der Serienproduktion nicht mehr existierender Hersteller, ist es damit oft schwieriger. Hilfsweise müssen da als „Echtheitsbeweis“, soweit noch vorhanden, Indizien wie unter anderem die Originalverpackung, Prospekte, Ersatzteilverzeichnisse, Kaufbelege, Garantiescheine oder andere Zertifikate des Herstellers weiterhelfen.

Fachbücher, Werkbeschreibungen sowie die bildlichen Darstellungen der Modelle im Internet, können da oft weiterhelfen.

Je mehr verifizierbares Detailwissen man sich vor dem Erwerb über das Objekt seiner Begierde und seine Echtheitsmerkmale angeeignet hat, desto sichererer kann man in seinem Urteil sein, ohne natürlich dabei die „letzte Gewissheit“ zu haben.

Wann sollte oder besser muss man nun von einer gefälschten Uhr sprechen?

Eine Frage, die man nicht so leicht beantworten kann. Zum einen hängt es doch nicht unwesentlich davon ab, welche konkreten Ansprüche der Sammler hinsichtlich der Originalität einer Uhr hat und zum anderen, welche Aussagen in Bezug auf den Originalzustand der Uhr vom Anbieter gemacht werden. Wird zum Beispiel eine Gebrauchsuhr als eine Uhr eines bestimmten Herstellers beworben,  so muss es sich durchaus nicht um ein Original Modell und auch nicht zwingend um eine Fälschung handeln, wenn ansonsten beim Zusammenbauen z.B. Werk, Gehäuse, Zifferblatt Zeiger usw. von dem entsprechenden Hersteller verwendet wurden. Eine verfälschte Uhr ja, aber korrekt beschrieben durchaus zulässig, wenn keinerlei Markenrechte verletzt wurden.

Werke und Werkbestandteile  Glashütter Uhren aufzuarbeiten, zum Teil auch mit nicht vom Hersteller stammenden , oder angefertigten Teilen zu ergänzen, wurde schon seit den 1980er Jahren, von eine ganzen Reihe von Uhrmachern praktiziert. Dabei entstanden zum Teil aus Standardwerken z. B. durch das Einsetzen von geschraubten Chatons oder auch Diamantdecksteinen, dem Augenschein nach Uhren, die zu einem im Original, qualitativ höherwertigen Modell gehörten. Das Einschalen solcher, aber auch originaler Werke in mehr oder weniger pasende Fremdgehäuse blieb dabei auch nicht aus. Solche Uhren sind als Mariage zu bezeichnen und dürfen nicht als Original beworben oder angeboten werden.

Anders verhält es sich, wenn das Angebot z. B. mit „Lagerware“, „original belassen“ oder Original Modell angeboten wird, aber z.B. ein aufgearbeitetes Gehäuse, ein falsches oder restauriertes Zifferblatt bzw. Zeigersatz verwendet wurden.

Auch die Herstellung falscher Papiere ist bei dem heutigen Stand der Reproduktionstechnik, kein Problem mehr. Es ist also Vorsicht geboten. Bei solchen Machenschaften muss man dann sicherlich von arglistiger Täuschung, also einem Straftatbestand sprechen, der allerdings oft nur sehr schwer zu beweisen ist.

Es kommt also im Wesentlichen darauf an, wie konkret man seine Fragen hinsichtlich der Originalität stellt und wie konkret die verbindlichen Aussagen der Anbieter dazu ausfallen.

Ob die zugesicherten Eigenschaften einer Überprüfung standhalten, kann oftmals erst im Nachhinein festgestellt werden. Deshalb sollte man sich diese Eigenschaften schriftlich bestätigen lassen oder zumindest einen Zeugen bei den Kaufverhandlungen dabei haben.

Ein seriöser Verkäufer wir im Zweifelsfalle immer um eine ehrliche Auskunft bemüht sein und versuchen die Fragen, die er nicht mit Sicherheit beantworten kann, zu klären, bzw. das offen zum Ausdruck zu bringen.

Bei Gebrauchsuhren war es aber im Laufe der Zeit durchaus üblich auf entsprechenden Wunsch des Kunden oder zum Beispiel aus Gründen der Funktionalität den Gebrausgegenstand Uhr gegenüber ihrem Originalzustand zu verändern.

Gegen den Erwerb und das Sammeln solcher Uhren ist durchaus nichts einzuwenden, man sollte es aber zumindest im Wissen darum tun, um nicht eines Tages eine große Enttäuschung erleben zu müssen.

Es liegt aber einzig und allein im Ermessen dessen, der ihren Besitz anstrebt, zu entscheiden was sie ihm dennoch wert sind. Eines ist aber gewiss: je weniger am Originalzustand verändert wurde, desto höher ist ihr Wert in Bezug auf das entsprechende Original einzuschätzen.

Wie auch bei anderen Sachen erweist sich sonst oft das ultimative „Schnäppchen“ als zu teure Fehlinvestition, die man bei einer vorherigen möglichst umfassenden Information, unter Umständen hätte vermeiden können.

Auch für diejenigen die keine Sammler sind, aber eine Uhr als Geschenk erwerben wollen, sollten diese Informationen von Interesse sein.

Und nun viel Erfolg beim Erwerb und Freude beim Sammeln, Dokumentieren, Pflegen und Bewahren der hoffentlich seltenen  „Schätzchen“. 

Zu Fälschungen bei GUB Uhren geht es hier

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.

Aktualisiert 18.04.2024

Deutsches Uhrenmuseum Glashütte - Das Bild  mit Video hinterlegt
Deutsches Uhrenmuseum Glashütte - Das Bild mit Video hinterlegt

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