Der hier abgebildete und vom Bezirkseichamt Magdeburg des DAMW geprüfte, zertifizierte und mit Gangschein versehene Chronometer GUB Kaliber 70.1 bildet den Übergang zu den nach 1964 von den GUB gefertigten Chronometern vom Kaliber 70.3.
Diese wurden dann in größere Gehäusevarianten, bei der für die inländische Produktion dann zusätzlich die Deckelprägung "Staatlich geprüft" eingeführt wurde, konfektioniert.
Werk- und Gehäusenummern der Chronometer wurden in den nummerierten Zertifikaten zur eindeutigen Identifikation der Uhren ausgewiesen.
Prüfgrenzen für Armbanduhrchronometer
a) Mittlerer täglicher Gang in den fünf Lagen bei 20° C vor der Temperaturprüfung -3,0 bis +12,0 s/d
b) Durchschnittliche tägl. Gangänderung in den fünf Lagen bei 20° C vor der Temperaturprüfung 6,0 s/d²
c) Größter Unterschied (Gangänderung) zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Gängen in der gleichen Lage bei 20° C vor der Temperaturprüfung 10,0 s/d²
d) Größter Unterschied zwischen dem mittleren täglichen Gang und einem der Gänge in den fünf Lagen bei 20° C
vor der Temperaturprüfung + 22,0 s/d
e) Gangänderung je Grad Celsius +/- 1.0 s/d ° C
f) Wiederaufnahme des Ganges +/- 10,0 s/d
+ = Vorgang; - = Nachgang
Auch wenn dieses Armbandchronometer in der Fachliteratur bisher noch nicht erwänhnt wurde, so ist es doch eine Realität.
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1960 war die Entwicklung einer neuen Kalibergruppe 70 der VEB Glashütter Uhrenbetriebe abgeschlossen. Für die Wahl der Größe des Basiskalibers 70.1 mit 28 mm Durchmesser war entscheidend, dass damals erst ab dieser Werkgröße bei Armbanduhren Chronometerwerte erreicht werden konnten, die dem internationalen Standard entsprachen. Das traf aber nicht für die gesamte Serienproduktion des Kalibers 70.1, sondern nur für eine kleinere Anzahl besonders behandelter, mit vergoldeter Schraubenunruh ausgestatteter und geprüfter Werke zu. Der geplante Export dieser 70.1 Chronometer in die Bundesrepublik Deutschland scheiterte an der nicht genügenden Wasserdichtheit der neuen Gehäuse aus dem Uhrenwerk Weimar. Nachgewiesen ist die Chronometerfertigung in der Güteausführung des Kalibers 70.1 bisher von 1962 bis 1964. Ab dem 2. Quartal 1964 wurde die Chronometerwerke des Kaliber 70.1 in 70.3 umbenannt und in drei verschiedenen, größeren Gehäusevarianten vorwiegend für den Export produziert. Zwei wasserdichte Gehäusevarianten mit Staubdeckel und Schraubboden wurden importiert um die 70.3 Chronometer u.a. auch nach Westdeutschland ausführen zu können. Die Zifferblattsignatur wechselte gleichzeitig von „GUB“ zu „Glashütte“. Bei der Ausführung, die in der DDR und im sozialistischen Ausland vertrieben wurde, bekam der Boden zusätzlich die Prägung „Staatlich geprüft“. Auf Wunsch wurde gegen Aufpreis ein Gangschein mitgeliefert. Mit 260,30 DM entsprach der EVP fast 60% des damaligen monatlichen Durchschnittslohns in der DDR.
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Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.