Errata

Paul Meißner

"Die Werke der Glashütter Armbanduhren

1927 bis 1990"

Das im dritten Quartal 2011 im Eigenverlag des Autors erschienene Buch sollte seinem Titel nach einen Gesamtüberblick über 60 Jahre Armbanduhrgeschichte in Glashütte geben. Gemessen daran, dass es sich dabei immerhin um mehr als 40% der Zeit, in der die Uhrenindustrie überhaupt in Glashütte ansässig ist, handelt, ist das ein sehr ambitionierter Anspruch, dem das Buch trotz ansprechender graphischer Gestaltung leider nicht gerecht wird. Die 200 Seiten enthalten sowohl in Bezug auf zeitgeschichtliche Sachverhalte, als auch in den technischen Belangen eine solche Vielzahl von nicht belegten und/oder nachweislich unrichtigen Darstellungen, dass sich schlussendlich ein Bild der Zeit, seiner Menschen und ihrer Lebensleistungen aufdrängt, das mit der Realität oft sehr wenig zu tun hat.

 

Im Interesse der Sammler Glashütter Uhren, aber auch im Interesse späterer Generationen, die sich vielleicht einmal auch aus wissenschaftlicher Sicht mit der Historie dieser Zeit und der handelnden Personen beschäftigen, scheint es geboten zu sein, dem Buch ein ausführliches Erratum zur Seite zu stellen.

 

Fehler, die bis Buchseite 84 (Buchumfang 202 Seiten) bisher gefunden wurden (Stand: 06.12.2011)

Seite 6

Der Konkurs der DPUG, auch Präzision genannt, erfolgte am 19.06.1925 und nicht 1926. Der Grund war nicht die Folge des 1. Weltkrieges, sondern die selbstherrliche Geschäftsführung des Generaldirektors Muschan und die mangelnde Kontrolle durch den Aufsichtsrat.

Quelle: Die Uhrmacher-Woche 1925, Nr. 25 S. 435 (Datei 1)

Deutsche Uhrmacher Zeitung Nr.26 v. 27.06.1925, S. 524-527 (Datei 2)

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Seite 7

Eine mit Kaliber 39 bezeichnete Uhr hat es bei der „Präzision“ nicht gegeben. Bei der Werkabbildung handelt es sich um das von seinem Erfinder Hugo Müller mit Kaliber 2 bezeichnete Werk der Deutschen Präzisionsuhr „Original Glashütte“.

Quelle: Die Uhrmacher-Woche, Nr. 35. 1925 S. 634-635 (Datei 3)

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Der neue Glashütter Anker wurde nicht erst 1924 eingesetzt, sondern schon seit der Präsentation der „Deutschen Präzisionsuhr Original Glashütte“ auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1921. Auf der Grundlage des Gesetzes betreffend den Schutz von Mustern auf Ausstellungen vom 18. März 1904 war die Beantragung des Gebrauchmusterschutzes zum Zeitpunkt der Markteinführung noch nicht erforderlich.

Quelle: „Saxonia“ Heft 20/21 Publikation der AH-Verbandes der Schülervereinigung Saxonia der Deutschen Uhrmacherschule Glashütte (Datei 4);

Reichsgesetz vom 18. März 1904 zum Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen; Erfindungs- und Musterschutz auf der Leipziger Messe

Deutsche Uhrmacher Zeitung 1921 Nr. 8 S. 102 (Datei 5)

 

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Die Gründung der Aktiengesellschaften UROFA und UFAG erfolgte nicht 1927, sondern am 07.12.1926.

Quelle: Handelsregister B Registerakten Amtsgericht Lauenstein Blatt 6 im Bestand des Sächsischen Staatsarchiv Dresden. (Datei 6)

Die Uhrmacher-Woche Nr. 22. 1927 S. 354.

 

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Die Darstellung, dass es sich bei „Tutima“ ausschließlich um einen „Begriff für eine erhöhte Finissierung der Uhrwerke und eine funktionelle Qualitätsverbesserung“ handelt, ist sachlich falsch. Tutima war seit 1930 die in allen Bestandteilen qualitativ herausgehobene Armbanduhrmarke der UFAG, während die G-Uhr (siehe Datei 9), die zweite Armbanduhrmarke in Standardqualität bildete.

Quelle: Deutsche Uhrmacher Zeitung 1930 Nr.40 S. 672 (Datei 7);

Werbeanzeige der UFAG Deutsche Uhrmacher Zeitung 1931 A691 (Datei 8) Werbeprospekt der UFAG (Datei 9)

 

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Datei 8 Tutima Werbung.pdf
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Werbung für G-Uhren
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Seite 8

Nicht ein Gütezeichen 1 war das zeitlich erste und höchste, sondern seit 21.02.1950 das Gütezeichen Q. Bei den danach folgenden Zeichen stand S für Sonderklasse für sehr gute Qualität (kommt bei GUB Uhren nicht vor), Güteklasse 1 für gute Qualität und Güteklasse 2 für genügende Qualität.

Quelle: Amtsblatt des Deutschen Amtes für Maß und Gewicht Jahrgang 1950 Berlin den 1. Mai 1950 Nr.1; Meyers Kleines Lexikon Band 2 v.1971 S. 62 Herausgeber VEB Bibliographisches Institut Leipzig

Siehe >> hier <<

 

Seite 11

Der Höhepunkt der Inflation war nicht 1922, sondern 1923 vor der Einführung der Rentenmark am 15. Oktober 1923.

Quelle: Deutsches Reichsgesetzblatt I S. 963

 

Armbanduhren der Firma A. Lange & Söhne wurden nicht erst zu Beginn der 1930er Jahre mit Schweizer Rohwerken gefertigt, sondern bereits 1927. Zwei Jahre bevor die Urofa ein erstes Ankerwerk produzierte.

Quelle: Deutsche Uhrmacher-Zeitung 1927 Nr. 21 S. 401; (Datei 10)

Genfer Handelsregister 03.05.1927 Aktenzeichen 650 Blatt 239; (Klassik Uhren 2-2001 S.41)

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UROFA ist keine Firmenbezeichnung sondern nur eine Handelsmarke.

Quelle: Anschreiben v. Dr. Kurtz an das Amtsgericht Lauenstein vom 30.06.1937 (Datei 11)

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Die Rohwerke und Armbanduhrfertigung der beiden Glashütter AGs endete nicht 1945, sondern bereits mit der Aufnahme der Kriegsproduktion des Fliegerchronographen Kaliber 59 im Jahr 1941.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S.61 (Datei 12);

Herstellungsverbot für Damenuhren, Deutsche Uhrmacherzeitung 1942 Nr.35/36 S.174 (Datei 13)

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Seite 14

Die Aussage, dass die „Schweiz“ Anfang 1933 die UROFA kaufen wollte, ist eine durch nichts belegte Behauptung. Zumal die Schweiz als Land dafür wohl nicht in Frage kommt.

 

 

Eine Kapitalerhöhung um 70.000 RM fand bei der Urofa nicht 1933 sondern bereits auf der Generalversammlung der Gesellschaft am 6. Mai 1932 statt. Die beiden Inhaber der Pforzheimer Uhrenfirma Weber & Aeschbach brachten zu gleichen Teilen 60.000 RM ein. Die Girozentrale Dresden, als bisher einziger Aktienbesitzer 10.000 RM.

Quelle: Handelsregister B Registerakten Amtsgericht Lauenstein Blatt 6 im Bestand des Sächsischen Staatsarchiv Dresden. (Datei 14)

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Seite 15

Die Behauptung, dass die Eigenfertigung von Hemmungsteilen bei der UROFA schon 1931 begonnen hat, ist nicht zutreffend. Nach den Darlegungen des damaligen Betriebsassistenten Helmut Klemmer stand die Entscheidung eine eigene Fertigung von Hemmungsteilen aufzubauen im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslaufen der Lieferverträge mit den Schweizer Rohwerkelieferanten und einer möglicherweise damit verbundenen Exportbeschränkung bei der Lieferung von Hemmungsteilen. Der Klärungsprozess vollzog sich in der Schweiz in den Monaten Juli bis September 1931. Nach der Entscheidung zum Aufbau einer Eigenfertigung von Hemmungsteilen verging dann noch über ein Jahr Entwicklungszeit bis zur Produktionsaufnahme.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S.58-59 (Datei 15);

Die Konzentrationsbewegungen in der Schweizer Uhrenindustrie, Deutsche Uhrmacher Zeitung Nr. 35 v. 29.08.1931 S. 505-507 (Datei 16)

 

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Dass die UROFA 1936 18.000 RM Gewinn ausgeschüttet hat, ist nicht zutreffend. Die im Geschäftsbericht vorgelegte Bilanz vom 31.12.1936 weist einen Gewinn von 2.760,62 RM aus. Der vorhandene Verlustvortrag von 122.157,40 RM vermindert sich daher auf 119.396,78 RM.

Quelle: Anlage C Generalversammlungsprotokoll vom 20. Sept.1937 Geschäftsbericht des Vorstandes der Uhren-Rohwerke-Fabrik Glashütte AG für das Geschäftsjahr 1936; ImBestand des Sächsischen Staatsarchiv Dresden (Datei 17)

 

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Mit diesem Betriebsergebnis kann man wohl nach 10 Jahren des Firmenbestehens kaum von einem von dem Juristen Dr. Kurtz erfolgreich geführten Unternehmen sprechen. Nicht ohne Grund wird ihm am 19.03.1936 mit Hans Lochmann ein gleichberechtigter Vorstand an die Seite gestellt. 1939, drei Jahre später, waren die Verluste der letzten 10 Jahre ausgeglichen und die UROFA erstmals in den schwarzen Zahlen.

Quelle: Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 1939 der Vorstände der Uhren-Rohwerke-Fabrik Glashütte Aktiengesellschaft Glashütte/SA in der Notariellen Niederschrift vom 04. September 1940; im Bestand des Sächsischen Staatsarchiv Dresden (Datei 18);

Handelsregister B Registerakten Amtsgericht Lauenstein Blatt 6 im Bestand des Sächsischen Staatsarchiv Dresden. (Datei 19)

 

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1927 war Hugo Müller und nicht Paul Löwe der technische Leiter der UFAG.

Quelle: Deutsche Uhrmacher Zeitung 1927 Nr. 4 S. 69 Datei 20;

Die Uhrmacher-Woche Nr.43 1928 S. 704 (Datei 21)

Datei 20 DUZ zur Gründung UROFA & UFAG.j
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Seite 16

Dr. jur. Ernst Kurtz war 1926 nicht bei einer in Wirklichkeit nicht existenten „Konkursverwaltung der Girozentrale Sachsens“ tätig. Im März 1925 wechselte der Syndikus des Zentralvorstandes der Deutschen Uhrmacher die Anstellung und wurde Geschäftsführer der Vereinigten Werke Deutscher Uhrmacher G.m.b.H. Leipzig, zu denen auch die auf den Konkurs zusteuernde Präzision gehörte. Im Frühjahr 1926 wurde der Jurist Dr. Kurtz zusätzlich Geschäftsführer der Uhrenfabrik Hohenstein G.m.b.H. in Hohenstein-Ernsttal, die ebenfalls zu den Vereinigten Werken gehörte, bevor er Ende 1926 Geschäftsführer der UROFA und UFAG in Glashütte wurde.

Quelle: Dr. jur. Ernst Kurtz - Eine berufliche Kariere in schwierigen Zeiten (Datei 22)

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Seite 24

Auch das Urofa Kaliber 522 wurde nicht bis Kriegsende produziert. Ende 1940 wurde die gesamte Armbanduhrfertigung bei der UROFA und UFAG eingestellt.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S.61 (Datei 12); Herstellungsverbot für Damenuhren, Deutsche Uhrmacherzeitung 1942 Nr.35/36 S.174 (Datei 13)

Seite 27

Eine Beleg für den Einsatz von Stoßsicherungen bei den G- und Tutima Uhren der UFAG fehlt. Bei Werken, die Fremdfirmen gekauft haben, finden sich ab 1935 gelegentlich verschiedene Stoßsicherungen. Ob diese bereits von der Urofa, oder erst von den beziehenden Uhrenfabriken eingesetzt wurden ist derzeit nicht bekannt und Gegenstand weiterer Recherchen.

 

Die Behauptung einer Fertigung des Kalibers 55 bzw. 55.1 bis 1945 ist unrichtig.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S. 61 (Siehe Datei 12)

Seite 30

Auch Kaliber 58 bzw. 581 - keine Fertigung bis 1945

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S. 61 (siehe Datei 12)

Seite 32

Die Remontage des Fliegerchronographen Kaliber 59 erfolgte nicht nur bei der UFAG. Die Behauptung, dass die ab etwa Anfang 1944 gefertigten vernickelten Werke mit Drahtfedern grundsätzlich aus Qualitätsgründen kein Tutima Signet auf dem Zifferblatt gehabt haben, ist nicht zutreffend und auch nicht belegt.

Quelle: Altmeppen; TUTIMA – Fliegeruhr aus Moskau; Uhren Magazin 11/98 S.128-139;  Produktionsumfang des Fliegerchronographen Kaliber 59 - Werknummernverzeichnis.

Auch für die Behauptung einer Fertigung in Goldgehäusen durch die UFAG fehlt jeglicher Beleg.

Seite 33

Für eine durch die UROFA oder UFAG erfolgte Ausstattung des Kalibers 59 mit einer Feinregulierung fehlt jeglicher Beleg. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Incabloc Stoßsicherungen. Zurzeit ist die serienmäßige Fertigung mit shock-resist Stoßsicherung von Werknummer 201718 bis 206275 für ca. 1/3 der Gesamtfertigung nachweisbar.

Quelle:  Produktionsumfang des Fliegerchronographen Kaliber 59 - Werknummernverzeichnis.

 

Wenn es keine Remontage des Fliegerchronographen Kal. 59 außerhalb der UFAG in Glashütte gegeben haben soll (S. 32), konnte es auch keine „in der Memmelsdorfer Außenstelle der UROFA verbliebenen Werke“ gegeben haben. Es sei denn, es ist die Remontage mit den aus Glashütte von Dr. Kurtz am 07. Mai 1945 ohne Genehmigung verlagerten Rohwerken Kal. 59 gemeint.

 

Der Beginn einer 17-steinigen Fertigung des Kalibers mit kyrillischer Signatur auf dem Sekundenradkloben und dem Zifferblatt ist z.Zt. ab der fünfstelligen Werknummer 00021 aus dem Jahr 1949 belegbar. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden aber noch die von der UROFA stammenden kompletten Rohwerke des Kalibers 59 in Moskau remontiert.

Quelle: : Altmeppen; TUTIMA – Fliegeruhr aus Moskau; Uhren Magazin 11/98 S.128-139

Seite 36

Die Angaben in der Tabelle sind im Bezug auf eine Rohwerkefertigung bis 1945 unzutreffend und nicht belegbar.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S.61 (siehe Datei 12); Herstellungsverbot für Damenuhren, Deutsche Uhrmacherzeitung 1942 Nr.35/36 S.174 (siehe Datei 13)

Seite 48

Das Unterstellen eines gleichen Verhaltens der Besatzungstruppen im westlichen Teil Deutschlands und dem Verhalten der Roten Armee 1945 bei der Besetzung des östlichen Teils gegenüber der Zivilbevölkerung ist historisch falsch.

Seite 49

Die Begründung für die Bildung einer Konstruktionsgemeinschaft Deutscher Rohwerkehersteller (nicht „der“ Rohwerkehersteller, den es fehlt z.B. DUROWE) ist in dieser Form unzutreffend. Die Schweiz ist den vertraglichen Lieferverpflichtungen bis Kriegsende 1945 ohne Abstriche nachgekommen.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 8 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S.59 (Datei 23)

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Die für Mai angegebene Anzahl von 70 Mitarbeitern widerspricht unbelegt den Angaben von Kurt Herkner, der von über 100 Mitarbeitern ausgeht.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S.135

 

Am 03.09.1945 gab es zwar aufbauwillige Arbeitskräfte, aber keine „Gefolgschaftsmitglieder“ mehr. Die Gefolgschaft hatte am 08. Mai 1945 ein unrühmliches Ende gefunden.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S.137

 

Die Formulierung „JUP“ wurde  von Kurt Herkner als eine umgangssprachliche Bezeichnung gewählt und 1994 publiziert.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S.162

 

Die Behauptung, dass das von Kurt Herkner mit JUP bezeichnete Ausfallmuster der PUW die Grundlage für das Kaliber 60 der GUB darstellt, ist nicht belegt. Kurt Herkner selbst deutet nach seinen Untersuchungen am Objekt nur eine mögliche Verwendung von Erfahrungen mit diesem Werkmuster an.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S.16

Seite 50

Die Darlegungen zur Wiederaufnahme der Uhrenfertigung in Glashütte sind unvollständig und entsprechen in wesentlichen Teilen nicht dem mit Originaldokumenten belegbaren tatsächlichen Geschehen. So wurde z.B. die durch den in Glashütte verbliebenen Vorstand der UROFA, Hans Lochmann, Ende August 1945 bei der SMAD beantragte Genehmigung zur Wiederaufnahme der Uhrenfertigung bereits Ende Dezember 1945 unter der Auflage die Fertigung von Rohwerken und Uhren auf genossenschaftlicher Basis in einem Betrieb aufzunehmen genehmigt. Erst daraufhin wurde 1946 die Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis als GbR gegründet, die bis zum 14.02.1951 bestand, und in der Nachfolge der nur noch fiktiv als Bankwert bestehenden Aktiengesellschaften UROFA und UFAG sowohl Rohwerke als auch Uhren herstellte.

Quelle: Chronologie der Verstaatlichung der Uhren-Rohwerke-Fabrik AG Glashütte, Uhrenfabrik AG Glashütte und Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis 1945 - 1951

Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis 1946 - 1951

Anschreiben der Außenstelle der Deutschen Notenbank Dresden an die Zentrale der Deutschen Notenbank Berlin vom 12.08.1950 (Datei 24)

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Seite 51

Dr. Kurtz hatte sich am 7. Mai 1945 unter der rechtlich bedenklichen Mitnahme von Maschinen, Ausrüstungen und Halbfabrikaten der UROFA und UFAG aus Glashütte abgesetzt. Da er bereits am 25. April 1945 in Memmelsdorf polizeilich angemeldet war, „befand er sich 1945“ nicht zufällig dort. Es handelte sich nicht um eine überstürzte Flucht vor der Roten Armee, sondern war vielmehr eine geplante Absatzbewegung mit der er sich seiner Verantwortung als Geschäftsführer in Glashütte entzog und dabei engste Vertraute wie Paul Löwe, Helmut Klemmer, Hans Lochmann und weitere Mitarbeiter im Stich und ihrem Schicksal überließ.

Quelle: Dr. Klaus Pöhlmann, Reinhard Reichel; Klassik Uhren 3/2006 ; Dr. Ernst Kurtz – Der Glashütter Armbanduhr-Pionier S.36 (Datei 24); Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S. 135

 

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Der ehemalige angestellte Geschäftsführer der Glashütter Aktiengesellschaften UFAG und UROFA gründete 1945 unter rechtlich sehr bedenklichen Umständen in Memmelsdorf eine Uhrenfabrik Kurtz, in der er mit von ihm unberechtigter Weise aus Glashütte mitgenommenen Halbfabrikaten Armbanduhr- chronographen Kaliber 59 remontieren ließ. Das Kaliber 25 wurde in einer so kurzen Zeit vom ehemaligen Glashütter Mitarbeiter Szyska konstruiert, dass auch hier eine Mitnahme, in dem Falle von geistigem Eigentum Anderer, sehr wahrscheinlich ist.

Eine Ehrenbürgerschaft für Dr. Kurtz in Glashütte wäre, auch aufgrund seiner Vorgeschichte, nicht angemessen und sicherlich kaum vermittelbar.

Quelle: Dr. jur. Ernst Kurtz - Eine berufliche Kariere in schwierigen Zeiten (siehe Datei 22) 

Seite 51/57

Die hier aufgestellten Behauptungen zu Kurtz Kaliber 25 sowie Kaliber 61 der Precis und 60 der GUB sind verwirrend, unvollständig, widersprechen zum Teil vorangegangen Ausführungen und entsprechen in wesentlichen Punkten nicht den geschichtlichen Tatsachen. Die hinsichtlich der Finanzen getroffenen Aussagen sind in keiner Weise belegt. Dr. Kurtz „befand“ sich nicht zufällig in Memmeldorf.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S. 110

 

Auch wenn sich umgangsprachlich die Formulierung UROFA Kaliber 61 eingebürgert hat, bleibt der Produzent aber die Produktionsgemeinschaft Precis Glashütte. Sie fertigte dieses Kaliber in der Basisversion in einer Größenordnung von ca. 300 Exemplaren nur bis zum reparationsbedingten Entzug der von der Firma Gössel & Co. geborgten Maschinen im (März) 1947. In einer modifizierten Form begann die Serienfertigung des Kalibers 61 Mitte des Jahres 1947, wurde 1951 von der GUB übernommen und endete 1952.

Quelle: Anschreiben des Betriebsleiters der Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis Hans Lochmann an die Landesverwaltung Sachsens Abteilung Wirtschaft und Arbeit Dresden. (Datei25)

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In dieser Zeit erfuhr das Kaliber zwei kleinere Modifikationen, die aber offiziell außerbetrieblich zu keiner neuen Kaliberbezeichnung führten.

Quelle: GUB Werbeprospekt von 1951 mit Kaliber 61 (Datei 26)

 

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Seite 58 bis 61

Die Behauptung, dass die Firma „Lange & Söhne“ (Die korrekte Firmenbezeichnung ist A. Lange & Söhne Glashütte i/Sa.) schon vor 1945 mit der Entwicklung des Armbanduhrkalibers 28 begonnen haben soll, widerspricht ohne beweiskräftigen Beleg der bisher in der Fachliteratur vertretenen Auffassung, dass die Entwicklung erst nach 1945 begonnen wurde.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S. 48

 

Die Behauptung, dass die Firma A. Lange & Söhne zu dieser Zeit als einzige eine „Koordinatenfräsmaschine“ besaß, wird nicht belegt. Welcher Zeitraum gemeint ist, wird nicht konkretisiert und inwiefern eine solche Maschine im Zusammenhang mit der Entwicklung des Armbanduhrkaliber 28 stehen soll, erschließt sich dem Leser ebenfalls nicht, da eine solche für die Fertigung nicht erforderlich ist.

 

Die Behauptung, dass die ersten Rohwerke des Kalibers 28 Ende 1946 bei der UROFA hergestellt worden sein sollen, wird ebenfalls durch keinerlei verifizierbare Quellen belegt. Da die UROFA als produzierender Betrieb nach ihrer Demontage ab Juli 1945 nicht mehr existierte, kann vermutet werden, dass hier die Produktionsgemeinschaft Precis Glashütte GbR gemeint ist. Da die einzige für die Armbanduhrrohwerkefertigung erforderliche Lehrenbohrmaschine, die in Glashütte nach der Demontage der UROFA existierte, sich im Besitz der Firma Otto Gössel & Co. befand und diese im April 1946 als Reparationsgut demontiert wurde, war der Aufbau einer Armbanduhrfertigung vorerst unmöglich geworden.

Quelle: Anschreiben des Betriebsleiters der Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis Hans Lochmann an die Landesverwaltung Sachsens Abteilung Wirtschaft und Arbeit Dresden. (siehe Datei 25)

 

Da das Gütezeichen Q der DDR erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 01. Mai 1950 eingeführt wurde und die Armbanduhr Kaliber 28 erst in der Folge nach Antragstellung durch den Produzenten VEB Mechanik Lange & Söhne und einer erfolgreich bestandener Prüfung durch das Deutsche Amtes für Maß und Gewicht mit der Register Nummer 27 das Gütezeichen Q erhielt, sind die das Kaliber 28 betreffenden Ausführungen in Bezug auf die zeitliche Abfolge der Entwicklung, Ausstattung und der damit nicht befassten Betriebe als nicht zutreffend zu bezeichnen.

Quelle: Amtsblatt des Amtes für Maß und Gewicht; Fortführungdes Amtsblattes der Physikalisch- Technischen Reichsanstalt“ Verkündungsblatt für Eichverwaltung in der Deutschen Demokratischen Republik; Jahrgang 1950 Berlin den 1. Mai 1950 Nr.1 (Datei 27)

Messekatalog von VEB Mechanik Glashütter Uhrenbetriebe Glashütte für die Leipziger Herbstmesse 1951(Datei 28)

 

Datei 27 Amtsblatt+vom+1.Mai+1950.pdf
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In den bis 1955 und bis zu den 134.000er Werknummern reichenden Aufzeichnungsunterlagen für das Kaliber 28, die im Deutschen Uhrenmuseum aufbewahrt werden, ist kein eigenständiges Kaliber 28.2 mit kleiner dezentraler Sekunde und 16 Steinen ausgewiesen. Das auf Seite 59 abgebildete Modell in einem Silbergehäuse mit der hohen Werknummer 139680 ist demzufolge in den bis 1955 reichenden Museumsunterlagen nicht mehr nachweisbar. Es kann aber aufgrund der späten Fertigungszeit keinesfalls als Begründung für die bereits 1950/51 erlangte Verleihung des Gütezeichens Q herangezogen werden. Neben der Nennung eines Kalibers 28.2 in der Erzeugnisnomenklatur der GUB von 1977 sind derzeit keine weiteren eindeutig verifizierbaren Belege oder Artefakte einer Serienproduktion nachweisbar.

Quelle: Verkaufs- und Versandbuchunterlagen der GUB

GUB Erzeugnisnomenklatur 1977 und 1983 (Datei 31)

Die Angaben zur Signatur der Zifferblätter und der werkseitigen Signatur entsprechen ebenfalls nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Vor der Erteilung des Gütezeichens Q wurden die Zifferblätter lediglich mit „Lange VEB Glashütte i/Sa.“ und die Räderwerkbrücke mit „Lange VEB Glashütte“ ohne Q signiert.

Quelle: Modell- und Werkansicht (Datei 29)

 

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Seite 62

Die Richtigkeit der Begründung für die nach 1945, vor Beginn einer Fertigung am Werkkaliber UROFA 581 gemachten Veränderungen, muss solange als Vermutung gelten, bis beweiskräftige Belege dafür publiziert werden.

 

Die Existenz von Werken mit einer zifferblattseitigen Prägung Urofa 62 ist unstrittig, die aufgezeigte Historie aber sehr wohl. Mit der Produktion der modifizierten Neuauflage des ehemaligen Werkkaliber Urofa 581 als Kaliber 62 wurde erst 1950, noch von der Produktionsgemeinschaft Präzis Glashütte GbR, begonnen und es wurde bis zur Gründung der VEB Mechanik Glashütter Uhrenbetriebe am 01.07. 1951 gefertigt. Im Anschluss daran wurde die Produktion, bis auf die neue Kennung „GUB 62“, vorerst unverändert vom VEB Mechanik Glashütter Uhrenbetriebe übernommen.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 9 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/3 S. 92 (Datei 30)

GUB Erzeugnisnomenklatur 1977 und 1983 (Datei 31)

 

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Die abgerundeten Ecken waren keine neue Innovation, denn bereits in den 1930er Jahren wurden auf Kundenwunsch z.B. für die Pforzheimer Uhrenfirma Paul Raff (PARA) Werke Kaliber 58 mit abgerundeten Ecken gefertigt.

Quelle: Modellfotos (Datei 32)

 

Datei 32 Urofa abgerundet.pdf
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Eine Übername von Teilen der Hemmung kann nur vom Kaliber 61 der Produktionsgemeinschaft Präcis erfolgt sein, da das Kaliber GUB 60 erst zu Beginn des Jahres 1952 produktionsreif war. Unruh und Anker sind bei Kaliber 61 und 62 identisch, während sich die Ankerradwellen unterscheiden. Die Hemmungsteile des Kalibers 61 wurden ab 1952 auch in der Kalibergruppe 60 verwendet.

Quelle: Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 9 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/3 S. 92 (Datei 30)

Seite 63

Die in der Tabelle 3.3 Kaliberübersicht gemachten Angaben, sind nicht nur hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung „UROFA“ zum Teil unzutreffend und irreführend.

Die Modifikationen des Kaliber 61 mit den bestenfalls werksinternen Bezeichnungen 611, 612 und 613 stellen keine eigenständigen Kaliber dar. Daraus ergeben sich auch die in Teilen unzutreffenden Beschreibungen.

Quelle: GUB Werbeprospekt von 1951mit Kaliber 61 (siehe Datei 26)

GUB Erzeugnisnomenklatur 1977 und 1983 (siehe Datei 31)

Abfolge konstruktiver Veränderungen am Kaliber 61

Die Nennung der von VEB Mechanik Lange & Söhne ab 1949 gefertigten Kaliber 28 in dieser Tabelle ist genauso irreführend, wie die Kaliberbezeichnung „Langeuhr“, weil die Werksignatur “Lange Uhr“ erst nach 1945 und nur für die nach 1948 von Walter Lange durch seine Pforzheimer Großhandelsfirma vertriebenen Armbanduhren mit Schweizer Werken zutrifft.

Quelle: Kurt Herkner; Glashütter Armbanduhren Teil 2 S. 252

Seite 64

Die Aussagefähigkeit und damit der Wahrheitsgehalt der Tabelle zu Produktionszeiträumen und Stückzahlen wird vom Autor auf Seite 2 mit der Formulierung: „Vorsicht bei der Betrachtung meiner Angaben zur Produktionszeit und Produktionsmenge …“ selbst in Frage gestellt.

Ein Kommentar für eine solche Veröffentlichung erübrigt sich.

Seite 66

Die hier gemachten Angaben entsprechen zum überwiegenden Teil nicht der geschichtlichen Realität und spiegeln, was diese Aussagen betrifft, nicht den tatsächlichen Sachverhalt wieder. In einem Schreiben der Dresdener Filiale der Deutschen Notenbank vom 12.08.1950 an die Zentrale der Deutschen Notenbank Berlin wird in einer Kernaussage auf Seite 2 klar, warum man sich der Aktiengesellschaften Urofa und Ufag, die als produzierende Betriebe nach der 1945 erfolgten Demontage nicht mehr existierten, verwaltungstechnisch bedienen musste, um die finanziellen Grundlagen des auf genossenschaftlicher Basis geführten Produktionsbetriebes Precis Glashütte abzusichern.

 

„Da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Precis“ für uns als Kreditpartner nicht in Betracht kommen konnte, haben wir der Urofa A.G. die betriebsnotwendigen Kredite ausgereicht. Die von uns an die Urofa ausgeliehenen Gelder wurden von dieser der Precis überlassen. Sämtliche Verträge wurden sowohl von der Urofa als auch von der Precis und dem zweiten Gesellschafter, der Ufag, unterzeichnet, um eine globale Haftung zu erreichen. Auch nach Ablauf derProduktion blieb schon aufgrund des in allen Fachkreisen bekannten Firmennamens die Urofa federführend für alle Geschäfte, jedoch für Rechnung der Precis. Die Urofa fungierte also als geschäftsführende Gesellschaft der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.“

 

Da ein Wiederaufbau der beiden Aktiengesellschaften als rohwerke- und uhrenproduzierende Produktionsbetriebe von der SMAD 1945 nicht gestattet worden war, blieb den damaligen Verantwortlichen keine andere Möglichkeit, als sich dieser juristischen Konstruktionen zu bedienen um den befohlenen Wiederaufbau der Uhrenproduktion in der damaligen sowjetischen Besatzungszone zu gewährleisten.

Quelle: Anschreiben der Dresdener Filiale der Deutschen Notenbank vom 12.08.1950 an die Zentrale der Deutschen Notenbank Berlin (Datei 33 Dokument im Bestand des Sächsischen Staatsarchivs Dresden).

 

Datei 33 Deut.Notenbank18.5.1950.pdf
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In einem Schreiben des Ministeriums des Inneren der DDR, Hauptabteilung zum Schutz des Volkseigentums, vom 30. Januar 1951 an die Landesregierung Sachsen, Ministerium des Inneren, Amt zum Schutz des Volkseigentums, wird nochmals deutlich gemacht, dass es sich bei den Firmen Uhren-Rohwerke-Fabrik Glashütte Aktiengesellschaft und Uhrenfabrik Glashütte Aktiengesellschaft lediglich „um bisher von der Girozentrale Sachsen verwaltetes Bankeigentum, d. h. Volkseigentum“ gehandelt hat.

Quelle: Schreiben des Ministeriums des Inneren der DDR Hauptabteilung zum Schutz des Volkseigentums vom 30. Januar 1951, an die Landesregierung Sachsen Ministerium des Inneren Amt zum Schutz des Volkseigentums (Datei 34 Dokument im Bestand des Sächsischen Staatsarchivs Dresden).

 

Datei 34 MDI Schreiben 1951.pdf
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Auch in einem vom Betriebsleiter der Produktionsgemeinschaft Precis, Hans Lochmann, unterzeichneten Originaldokument vom 18.04.1946, dass an die Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, gerichtet war, ist die Gründung der Glashütter Produktionsgemeinschaft Precis GbR als produzierender Betrieb beweiskräftig belegt.

Quelle: Schreiben des Betriebsleiters der Produktionsgemeinschaft Precis Glashütte an die Landesverwaltung Sachsen Abteilung Wirtschaft und Arbeit vom 18.04.1946; (Datei 35 Dokument im Bestand des Sächsischen Staatsarchivs Dresden).

 

Datei 35 Lochmann Precis.pdf
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Eine mit den entsprechenden Originaldokumenten belegbare Chronologie der Verstaatlichung von Urofa, Ufag und Precis 1945 – 1951 finden Sie >> hier <<

 

Das auf der Seite abgebildete Uhrenmodell stellt hinsichtlich der zusätzlichen zweiten Sekunde eine reine „Bastelarbeit“ dar, die jeder Uhrmacher und geschickte Laie ohne großen zeitlichen Aufwand und Kosten herstellen kann. Bei der abgebildeten Uhr handelt es sich um ein verfälschtes Originalmodell aus der Serienfertigung der GUB, das in der Originalversion mit einem Werkkaliber 60 mit dezentraler kleiner Sekunde oder dem Werkkaliber 60.1 mit indirekter Zentralsekunde in den 1950er Jahren gefertigt wurde.

Für eine geordnete Sammlung serienmäßig gefertigter Uhren des VEB Glashütter Uhrenbetriebe  sind solche Uhren ohne Wert.

Seite 68/69

Die geäußerte Ansicht, dass aus einem Mangel an Stoßsicherungen ein eigenständiges GUB Kaliber 662.2 kreiert worden wäre, wird nicht belegt und kann demzufolge auch nur als eine Vermutung gewertet werden. Da bei den Werken mit der Prägung 662.2 die Sekundentriebbrücke erneut, wie auch schon bei Kaliber UROFA 581, nicht mehr von der Zifferblattseite des Werkes montiert wurde, handelt es sich unzweifelhaft um das GUB Kaliber 62.2, das nach jetzigem Erkenntnisstand (November 2011) hinsichtlich der Bezeichnung 662.2 vermutlich die erste Form der Signierung des Kalibers 62.2 darstellt. Einem Indiz folgend soll der Grund für die 6 vor der eigentlichen Kaliberbezeichnung eine Mitte der 1950er Jahre für die gesamte Kalibergruppe 60 benutzte Kalibersystematik sein. Dies soll auch Ursache für die Prägung 662.2 auf der Räderwerkbrücke des Kalibers 62.2 sein. Diesem Indiz wird mit dem Ziel der Erlangung einer beweiskräftigen Erklärung derzeit nachgegangen. Gestützt wird die Annahme, dass es sich dabei um kein eigenständiges Kaliber handelt, dadurch, dass weder im Ersatzteile-Verzeichnis von 1967 noch in den Erzeugnisnomenklaturen der GUB von 1977 bzw. 1983 eine solche Kaliberbezeichnung auftaucht.

Quelle: Auszüge aus einem GUB Modell Katalog Mitte der 1950er Jahre (Datei 36)

Erzeugnisnomenklaturen der GUB 1977 und 1983 (siehe Datei 31)

 

Datei 36 GUB Modellkatalog Mitte der 195
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Seite 70/71

Bis 1944 wurde von der Uhrenfabrik Junghans, der UROFA und der PUW die Gemeinschaftsentwicklung eines neuen Armbanduhrkalibers betriebenen. Die Ergebnisse der Begutachtung eines solchen Musterwerkes der PUW, welches Kurt Herkner mit „JUP“ bezeichnete, hatten ihn veranlasst einen Zusammenhang mit der Entwicklung des GUB Kalibers 60 herzustellen. Er relativiert diese Vermutung allerdings auf Seite 163 seines Buches über die Glashütter Armbanduhren selbst dahingehend, dass er auf die Aussagen des ehemaligen technischen Leiters der UROFA und späteren Konstrukteurs des GUB Kalibers 60, Helmut Klemmer, dass dieses vorgenannte Werk nach 1945 nicht verwirklicht wurde, verweist. Ob überhaupt und wenn ja, inwieweit ein Zusammenhang bei der Entwicklung dieser beiden Werkkaliber besteht, ist bisher (November 2011) nicht bewiesen.

Quelle: Kurt Herkner Glashütter Armbanduhren Teil 2 S.162-163;

Helmut Klemmer; Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie Teil 9 Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 17 1980/2 S. 61(Datei 37)

 

Datei 37 H. Klemmer U & Schm. 1980 Nr. 2
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Ob es 1952 mit der Einführung des Kalibers 60 tatsächlich zu einer Diskussion um die Einstellung der Produktion der Güteuhren Kaliber 28 und 28.1 gekommen ist, wurde vom Autor nicht belegt. Da es sich zu dieser Zeit aber bei den Kalibern 28 und 28.1 um die einzigen Armbanduhrkaliber der DDR mit dem Gütezeichen Q für herausragende, weltmarktfähige Exportprodukte gehandelt hat, darf diese Aussage bezweifelt werden. Zumal das Kaliber 60 den Qualitätsmaßstäben des Gütezeichens Q nicht entsprach.

Seite 72-74

Die Einfuhr von verschiedenen Edelstahlgehäusen mit Schraub- und gedrückten Böden für Werke der Kalibergruppe 60 begann 1956 und endete 1961 mit Einstellung der Fertigung von Uhren der Kalibergruppe 60.

 

Die Kaliber 60.2 und 60.3 waren die Güteuhrausführungen der Kalibergruppe 60 mit dezentraler (60.2) und indirekter Zentralsekunde (60.3). Eine saubere Verarbeitung, eine verbesserte Hemmungspartie mit der qualitativ höherwertigen Nivarox 1 Spirale und ein materialmäßig veredelter Unruhreif mit Gewichtsschrauben ermöglichten es die vom DAMG für Güteuhren geforderten Gangergebnisse zu erreichen. Ein 16. Stein für das Minutenradlager, eine verbesserte Finissage, die teilweise Ausstattung mit eingepressten Chatons sowie der Glashütter Sonnenschliff auf Kron- und Sperrrad ermöglichten die Verleihung des Gütezeichen Q, welche bis zum Auslaufen der Serienfertigung dieser Güteuhren erhalten blieb. Die 16-steinigen Werkausführungen der beiden Güteuhren wurden noch ohne Stoßsicherung, aber mit Chatons auf der Räderwerk- und Federhausbrücke gefertigt.

Mit der ab dem Jahr 1954 erfolgten Einführung von Stoßsicherungen bei der Kalibergruppe 60 wurden vermehrt 18-steinige Werkausführungen mit 2 zusätzlichen Decksteinen für die Gangradwelle gefertigt. Dafür verzichtete man aber auf die für die Gangleistung nicht relevanten Chatons. Die unter den Decksteinen befindlichen Lagersteine wurden bei den Güteuhren oliviert. Mit den neuen Komponenten wurde eine weitere Verbesserung der Funktionalität und Qualität sowie die planmäßig geforderte Erhöhung des Betriebsergebnisses erreicht.

Werkausführungen mit 18 Steinen und Chatons sind keine serienmäßige Fertigung der GUB. Ein Vergleich der Maschinengravur auf Räderwerk- und Federhausbrücke der abgebildeten Werke mit der Nummer 5336 mit der serienmäßigen Gravur der GUB der Werk- und Kalibernummern sowie den GUB Firmensignet zeigt deutliche Unterschiede. Eine in der gezeigten Form veränderte Signierung von Werken ist aus der Serienfertigung der Kalibergruppe 60 der GUB weder bekannt, noch dokumentiert.

 

Ohne entsprechende, verifizierbare Belege sind Verweise auf eine Serienfertigung durch die GUB, noch dazu mit den angenommenen Stückzahlen, von Werken mit diesen Kennzeichnungen  illegitim. Zumal nicht auszuschließen ist, dass das einen Anreiz  zum Verfälschen von GUB Werken darstellen könnte.

Seite 75

Die behauptete Forderung nach einer im Jahr 1946 durch die SMAD geforderte Fertigung von Chronographen ist weder beleg- noch nachvollziehbar. Durch die 1945 erfolgte reparationsbedingte komplette Demontage der UROFA und der UFAG waren alle zur Produktion nötigen Maschinen und Werkzeuge mit dem Ziel einer weiteren Fertigung an die 1. Moskauer Uhrenfabrik verbracht worden. Dort wurde dann auch der Fliegerchronograph Kaliber Urofa 59 in modifizierter Form von 1949 bis 1951 serienmäßig gefertigt.

Quelle: Altmeppen; TUTIMA – Fliegeruhr aus Moskau; Uhren Magazin 11/98 S.128-139;

 

Ob die Hülsen für die Drücker geschraubt oder eingepresst waren, war nicht zeitabhängig und lag auch nicht im Ermessen der GUB, sondern richtete sich nach dem jeweiligen Modell der importierten Gehäuse.

Eine Ausstattung des Kalibers 64 mit der erst 1962 entwickelten GUB Stoßsicherung war nicht möglich, da die Fertigung des Kalibers 64 bereits 1961 endete. Der Werbekatalog der GUB weist das Kaliber 64 sowohl mit als auch ohne Incabloc-Stoßsicherung aus.

Quelle: GUB Katalog Mitte der 1950er Jahre. (Datei 38)

Erzeugnisnomenklaturen 1977 und 1983 (Siehe Datei 31)

 

Datei 38 Modellkatalog GUB Kal.64 v.1955
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Seite 77

Der serienmäßige Einsatz der von der GUB im Rahmen der Störfreimachung nach der erfolgten Grenzschließung der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 13. August 1961 entwickelten und frühestens ab 1962 eingesetzten eigenen GUB Stoßsicherungen schließt sich schon aus dem Grund aus, weil die Fertigung des Kalibers 66 bereits 1958 und die des Kalibers 66.1 1960 beendet war. Im Reparaturbetrieb eines Uhrmachers ist allerdings das Ersetzen einer Incabloc Stoßsicherung durch eine GUB Stoßsicherung problemlos zu realisieren.

Quelle: Erzeugnisnomenklaturen 1977 und 1983 (Siehe Datei 31)

Seite 80-81

Die Serienfertigung des Damenarmbanduhrkalibers 63 wurde bei der GUB nicht 1951 sondern erst 1953 begonnen und diese 1962 wieder eingestellt. Nach sieben Jahren Fertigungszeit war es den Ingenieuren der GUB nicht gelungen die gravierenden, zum Teil konstruktionsbedingten Qualitätsmängel an diesem Kaliber zu beheben.

Wie es dann zu einem abgebildeten "Gütewerk Kaliber 63.2", was ja dann in Bezug auf die Gangleistung den Anforderungen des DAMG entsprochen haben müsste, gekommen sein soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar und wird vom Autor auch nicht belegt. Aus den ausführlichen Stellungnahmen der Glashütter Entwicklungsingenieure in der Fachpresse geht eindeutig hervor, dass es ein serienmäßig gefertigtes GUB Kaliber 63.2 nicht gegeben hat. Da das gezeigte Werk nicht einmal die obligatorische GUB Signatur aufweist und eine bei der GUB nicht übliche Maschinengravur, vergleichbar dem auf den Seiten 73 u. 74 gezeigten Werk, hat, kann auch hier bezüglich der Finissage und der Kaliberbezeichnung nicht von einer Serienfertigung der GUB ausgegangen werden.

Quelle: Fachzeitschrift Feinmechanik Optik 76 (1959) Ausgabe 6 S.182-186 (Datei 39)

Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 4 (1964) 1 S.99-100 (Datei 40)

 

Datei 39 Fragen+zum+Kaliber+63.pdf
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Datei 40 Ing.+Schmidtchen+KDT+GUB.pdf
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Seite 82-84

Das GUB Kaliber 63.4 wurde nicht ab 1959 sondern erst ab 1964 gefertigt.

Quelle: Fachzeitschrift Uhren und Schmuck 4 (1964) 1 S.99-100 siehe (Datei 40)

 

Die für das Kaliber 63.4 benannten konstruktiven Verbesserungen (Ringunruhen, Ankerkloben u. Spiralstellung) wurden bereits nach 1959 beim Kaliber 63 realisiert.

Quelle: Fachzeitschrift Feinmechanik Optik 76 (1959) Ausgabe 6 S.182-186 siehe (Datei 39)

 

Bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Angaben in den Tabellen Seite 83-84 Kaliberübersicht 4.3 und 4.4 zu Produktionszeiträumen und Stückzahlen wird auf die Ausführungen zur Seite 64 verwiesen.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.

Aktualisiert 18.04.2024

Deutsches Uhrenmuseum Glashütte - Das Bild  mit Video hinterlegt
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