Uhrgehäuse bei der GUB und deren Kennzeichnung

1. In den 1950er Jahren bei Kaliber 28 und der Kalibergruppe 60

Die Gehäuseherstellung für die nach Gründung der GUB 1951 ständig ansteigende Produktion von Rohwerken, stellte insofern ein Problem dar, weil vor 1945 in etwa 90% der von der Urofa produzierten Rohwerke für Armbanduhren an auswärtige, vorwiegend im süddeutschen Raum befindliche Uhrenhersteller geliefert worden sind und demzufolge keine nennenswerte Armbanduhrgehäuseproduktion in Glashütte existierte.  

Geringswalder Gehäuse für GUB Kal.62
Geringswalder Gehäuse für GUB Kal.62

Nach dem 2. Weltkrieg waren die Kapazitäten in der sowjetisch besetzten Zone, die der Glashütter Rohwerkeproduktion Gehäuse liefern konnte, anfänglich auf etwa 10.000 Stück verchromter Gehäuse mit gedrückten Edelstahldeckel beschränkt und auch nicht kurzfristig ausbaubar.

Der Hauptlieferant war der VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Gehringswalde, der aber den wachsenden Bedarf aufgrund fehlender Investitionsmittel nicht decken konnte.

Um die Versorgung der Bevölkerung mit Armbanduhren wenigsten einigermaßen entsprechend der Produktionsmengen der Rohwerkefertigung der Kalibergruppe 60 und für die von Lange & Söhne VEB übernommenen Kaliber 28 und 28.1 zu sichern, waren Zukäufe in erheblichem Umfang erforderlich. So wurden die bei der GUB verwendeten Gold-, Walzgold- und Doublegehäuse bis Mitte der 1950er Jahre von Gehäuseherstellern aus der Bundesrepublik Deutschland, vorwiegend von den Pforzheimer Firmen Ernst Wagner OHG, Rodi & Wienenberger AG und Kollmar & Jourdan AG, in einer breiten Palette von Ausführungsvarianten bezogen.

Auch bei den vergoldeten Gehäusen, die keine direkte Firmenprägung aufweisen, aber Gehäusenummern und zum Teil auch Eigenschaftshinweise eingeprägt haben, wie z.B. Antimagnetisch, Wassergeschützt oder Shokproof, handelt es sich, entsprechend Pkt.1.2., um aus der Bundesrepublik Deutschland zugekaufte Gehäuse. Wasserdichte Gehäuse wurden in den 1950er Jahren bei der GUB nicht verwendet.

Da damals weder die DDR noch Frankreich Begriffe in englischer Sprache auf ihren Uhrgehäusen verwendeten, lässt sich die Herkunft dieser Gehäuse ganz zuordnen.

Die in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre aus Frankreich, vor allem von der 

französische Furnituren Firma Le Bélier aus Besançon

, importierten Gehäuse für die Kalibergruppe 60 lassen sich, wenn keine Firmenprägung einer westdeutschen Firma vorhanden ist, anhand einer zweiteiligen Deckelkonstruktion, bestehend aus einem Edelstahldeckel mit Führungslasche und einem separaten Edelstahlschraubring zur Befestigung des anderen Deckelteiles, relativ leicht identifizieren.

Eine Ausnahme bilden die vergoldeten und verchromten Gehäuse für den Schaltradchronographen Kaliber 64, die ebenfalls aus Frankreich  stammen.

Edelstahlgehäuse wurden in sehr begrenzten Umfang erst nach 1956 bis 1961  von der Firma Rodi & Wienenberger aus Pforzheim bezogen.

 

1.1. Qualitätssicherung

Die aus DDR Produktion stammenden vernickelten und verchromten Messinggehäuse mussten sich entsprechend mehrerer Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt des DAMG vom 01.05.1950* , einer staatlichen Prüfung, die vom DAMG durchgeführt wurde, unterziehen und konnten je nach Qualität in die Stufen Q, 1, 2, sowie ohne Kennzeichnung eingestuft werden.

Güte- und Prüfzeichen für Produkte der DDR Industrie
Güte- und Prüfzeichen für Produkte der DDR Industrie

Eine der Einstufung entsprechende Kennzeichnung musste entsprechend der dafür geltenden Vorschriften auf den Gehäuseboden geprägt werden. Alle Gehäuse, die von der GUB verwendet wurden, haben grundsätzlich eine Bodenprägenummer, die in den die Uhr begleitenden Garantieschein eingetragen wurde. Sie stimmt aber aus produktionstechnischen Gründen nicht mit der ebenfalls in der Garantieurkunde ausgewiesenen Werknummer überein.

Ein besonderes Problem mit der Qualitätseinstufung entstand dadurch, dass die GUB mit den Kalibern 28, 28.1, 60.2 und 60.3 Rohwerke produzierte, denen das höchste, vorwiegend für Produkte des Exports vorgesehene Gütezeichen Q zuerkannt war, die entsprechenden verchromten Messinggehäuse aus der DDR Produktion bestenfalls der Qualitätsstufe 1 entsprachen.  

Die aus der Bundesrepublik Deutschland zugekauften Gehäuse entzogen sich natürlich jeglicher Prüfung und Einstufung durch die staatlichen Prüforgane der DDR . So erklärt es sich, dass einerseits,

Vergoldetes Gehäuse der Pforzheimer Firma Ernst Wagner OHG für GUB HAU Kal.62 mit Gütezeichen1 der DDR
Vergoldetes Gehäuse der Pforzheimer Firma Ernst Wagner OHG für GUB HAU Kal.62 mit Gütezeichen1 der DDR

Rohwerke der Güteklasse Q in Nickel/Chrom Gehäuse aus DDR Produktion mit dem Gütezeichen 1 eingeschalt wurden
und andererseits die goldenen, vergoldeten und Edelstahlgehäuse aus der Bundesrepublik Deutschland und später auch die vergoldeten Gehäuse aus Frankreich, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel keine der ansonsten gesetzlich vorgeschriebenen Gütekennzeichnungen trugen.

Die Qualitätssicherung vor allem bei der Vergoldung der Gehäuse aus westdeutscher Produktion wurde ab 1953 wie folgt geregelt:

„Auch in der Uhrenwirtschaft hat man sich inzwischen entschlossen, vom Jahre 1953 an ähnliche Kontrollen seitens des Großhandels für Uhrgehäuse zur Durchführung zu bringen. Die Grundlage für diese Kontrollen werden die Einigungspunkte bilden, über die der Fachverband der Taschen- und Armbanduhrenindustrie e.V., Pforzheim inzwischen mit der Interessengemeinschaft des Uhren- und Schmuckwarengroßhandels einig geworden ist. Nachstehend geben wir die genaue Fassung dieser Vereinbarung bekannt:

  1. Ab 1. Januar 1953 muß jedes Uhrgehäuse den nachstehend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
  2. Jedes Uhrgehäuse benötigt ein Herstellerzeichen.
  3. Nur  Uhrgehäuse,  die   aus  Walzgold-Double  hergestellt  sind, dürfen als solche bezeichnet werden. Hinter dieser Bezeichnung ist die Stärke der Goldauflage in Mikron anzugeben, also wie folgendes Beispiel: X und Y Walzgold-Double 20 Mikron Garantiebezeichnungen, die auf Zeit lauten, sind zu unterlasse
  4. Bei elektroplattierten Gehäusen ist die Stärke der Goldauflage in Mikron anzugeben, sie werden demgemäß wie folgt bezeichnet: X und Y 20 Mikron Garantiebezeichnungen, die auf Zeit lauten, sind zu unterlassen.
  5. Aluminium-eloxierte Gehäuse müssen mit „Aluminium" gestempelt sein. Sie können mit einem Zusatz wie elox versehen werden,ausgenommen. Bezeichnungen, die auf Goldgehalt schließen lassen.
  6. Die Goldauflage soll möglichst 12 Karat sein und darf keinesfalls 10 Karat  unterschreiten.
  7. 40 Mikron-Gehäuse sind, mit Ausnahme der wasserdichten Gehäuse, mit Doubleboden (-Unterteil) zu liefern. Die Goldauflage muß mindestens 12 Karat sein.  Damit wird eine Qualität zwischen  der  Konsumware  in  Double  und  goldenen Uhren  geschaffen.
  8. Für Gold- und Silbergehäuse sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 16. 7. 1884 in der Fassung vom 24. 3. 1934 maßgebend.

Sie lauten:

§ 2. Auf goldenen Geräten darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen, auf silbernen Geräten nur in 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden. Der wirkliche Feingehalt darf weder im ganzen der Ware, noch auch in deren einzelnen Bestandteilen, bei goldenen Geräten mehr als fünf, bei silbernen Geräten mehr als acht Tausendteile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. Vorbehaltlich dieser Abwicklung muß der Gegenstand im ganzen und mit der Lötung eingeschmolzen den angegebenen Feingehalt haben.

 

§ 3. Die Angabe des Feingehaltes auf goldenen und silbernen Geräten   geschieht   durch  ein   Stempelzeichen,  welches   die Zahl der Tausendteile und die Firma  des Geschäftes, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Das Stempelzeichen muß enthalten:

 

  1. Die Reichskrone.
  2. Das  Sonnenzeichen  für  Gold   (runder  Kreis)   und   das Mondzeichen  für Silber  (abnehmender Halbmond). 
  3. Die Angabe des Feingehaltes in Tausendteilen. 
  4. Die Firma oder Schutzmarke des Geschäftes, für welches die Stempelung erfolgt. Die Krone muß bei Goldgeräten in  dem  Sonnenzeichen,  bei  Silbergeräten  rechts   neben dem Mond sich befinden.

§ 4. Goldene und silberne Uhrgehäuse unterliegen den Bestimmungen der §§ 2 und 3.


Darüber hinaus sollen Edelmetallgehäuse mit einer Nummer und dem zwanzigfachen Gewicht gestempelt sein wie folgendes Beispiel für Goldgehäuse 18 Karat, Gewicht vor dem Polieren 4,6 g:

X und Y

750 Nummer

92

Der Fachverband der Taschen= und Armbanduhrenindustrie e. V. und die Interessengemeinschaft "des Uhren-, Schmuckwaren- und Edelsteingroßhandels sind in Übereinstimmung mit dem Uhrengroßhandel der Überzeugung, daß nur durch die genaue Beachtung der vorgenannten Bezeichnungs- und Garantievorschriften für Uhrgehäuse die von der gesamten Uhrenwirtschaft gewünschte und auch im Interesse der Konsumentenkreise dringend erforderliche Qualitätsauslese für Uhrgehäuse erreicht werden kann.

Es ist beabsichtigt, die vorstehende Vereinbarung zwischen Industrie und Großhandel bei dem Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütezeichen (RAL) zwecks Schaffung einheitlicher „Bezeichnungs* und Garantievorschriften für Uhrgehäuse" anzumelden. Hierüber wird zur gegebenen Zeit in der Fachpresse berichtet werden. (U.)“ *

1953, schon kurz nach der getroffenen Vereinbarung, werben westdeutsche Gehäusehersteller, die auch die GUB beliefern, in der neuen Uhrmacher-Zeitung mit der schnellen Umsetzung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der qualitativen Merkmale der von ihnen produzierten Armbanduhrgehäuse.

Auf der Grundlage dieser Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird es auch heute noch dem Sammler wesentlich erleichtert, die Zugehörigkeit von Gehäusen zu Uhren der GUB zu erkennen. Eine eindeutige Bestimmung welches Werk mit welchem Gehäuse, Zifferblatt und Zeigern ausgestattet war, wird wohl schon aus dem Grund nicht mehr möglich sein, weil es diesbezüglich keine festen Vorgaben gegeben hat. Da die Erfüllung der „Volkswirtschaftlichen Planvorgabe“ - das hieß in der zentral geleiteten DDR-Industrie der 1950er Jahre vorrangig Stückzahlerfüllung - oberstes Gebot war, mussten die Uhren mit dem konfektioniert werden, was gerade verfügbar war. Man hat sich bei der GUB bei der Fertigung zwar immer bemüht vom Design her zueinander passende Furnituren zu verwenden, konnte aber Aufgrund von Lieferengpässen oder Devisenmangel diesem Anspruch nicht immer gerecht werden. Einziger Anhaltspunkt für verwendete Ausstattungsmerkmale sind die, zumindest aus den 1950er Jahren nur noch spärlich vorhandenen, Werbeprospekte.

Die Gehäuseproduktion für die GUB wird ab 1960 überwiegend durch die VEB Uhrenwerk Weimar übernommen. Weitere Informationen dazu finden Sie

>> hier.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt den derzeitigen Kenntnisstand dar und wird, wenn neue verifizierbare Erkenntnisse vorliegen, entsprechend ergänzt.

Literatur:

  • Verordnung über die Verbesserung der Qualität der Produktion vom 24.November 1949
  • Verordnung über die Register für Gütevorschriften und die Errichtung von Überwachungsstellen für technische Normen vom 10.Februar 1950
  • Verordnung über das Material- und Warenprüfwesen vom 16. Februar 1950
  • Verordnung über das Gütezeichender DeutschenDemokratischen Republik vom 21. Februar 1950
  • Amtsblatt des Deutschen Amtes für Maß und Gewicht (DAMG) vom 1.Mai 1950
  • *Neue Uhrmacher-Zeitung 1/1953
  • Monatsschrift Feinmechanik Optok Ausgabe 4 von 1957
  • Lexikon der Deutschen Uhrenindustrie 1850 - 1980 : Firmenadressen, Fertigungsprogramm, Firmenzeichen, Markennamen, Firmengeschichten; Autor: Hans Heinrich Schmid; Herausgeber: Förderkreis Lebendiges Uhrenindustriemuseum e.V.; ISBN 3927987913
  • Mechanische Armbanduhren aus Glashütte 1950 - 1980; Autor: Werner Heinrich; Callwey Verlag; ISBN 3766717197
  • „Die Entwicklung der Glashütter Uhrenindustrie“  Autor Ing. Helmut Klemmer u. Edith Klemmer Fachzeitschrift: Uhren und Schmuck 1/1979 bis 4/1980 
  • http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Feingehalt_der_Gold-_und_Silberwaaren#.C2.A7._3.

Aktualisiert 19.03.2024

Deutsches Uhrenmuseum Glashütte - Das Bild  mit Video hinterlegt
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